Was sich durch das neue Psychotherapiegesetz 2024 ändert – Inhalte, Verfahren und Zeitplan
Mit dem neuen Psychotherapiegesetz 2024 (PThG 2024) wird die psychotherapeutische Ausbildung in Österreich strukturell neu organisiert. Eine der sichtbarsten Änderungen betrifft die bisherige Berufsbezeichnung „Psychotherapeut:in in Ausbildung unter Supervision“.
Diese wird künftig durch den Status „Psychotherapeut:in in Fachausbildung unter Lehrsupervision“ ersetzt.
Doch was bedeutet das konkret? Und ab wann ist die neue Bezeichnung offiziell in der öffentlichen Berufsliste sichtbar?
1. Der rechtliche Rahmen
Das PThG 2024 ist mit 1. Jänner 2025 in Kraft getreten.
Allerdings greifen zentrale strukturelle Änderungen – insbesondere die Eintragung von Personen in Ausbildung in die offizielle Berufsliste – erst mit 1. Oktober 2026.
Die Reform verfolgt drei Kernziele:
- Akademisierung der Psychotherapieausbildung
- klare Dreigliederung der Ausbildungsabschnitte
- bundesweit einheitliche Listung auch für Personen in fortgeschrittener Ausbildung
Die bisherige Bezeichnung „in Ausbildung unter Supervision“ war primär institutsspezifisch organisiert. Künftig erfolgt eine formale staatliche Eintragung mit klar definiertem Status.
2. Was bedeutet „Fachausbildung unter Lehrsupervision“?
Der neue Status betrifft Personen im dritten Ausbildungsabschnitt (Fachspezifikum).
Wesentliche Merkmale:
- Ausbildung in einer anerkannten psychotherapeutischen Fachgesellschaft
- strukturierte methodenspezifische Theorie
- verpflichtende Selbsterfahrung
- dokumentierte praktische Tätigkeit
- qualifizierte Lehrsupervision durch anerkannte Lehrtherapeut:innen
„Lehrsupervision“ unterscheidet sich von allgemeiner Supervision dadurch, dass sie explizit als curricular verankerter Ausbildungsbestandteil durch hierfür zugelassene Lehrpersonen erfolgt.
Die Ausbildungsarchitektur umfasst – im neuen System – rund 5.000 Stunden Workload über alle Ausbildungsabschnitte hinweg.
3. Das Verfahren zur Status-Eintragung
Die Umstellung erfolgt nicht automatisch durch bloße Namensänderung, sondern über ein formales Verfahren.
Schritt 1: Aufnahme in die Fachausbildung
Die Kandidat:innen befinden sich im methodenspezifischen Ausbildungsabschnitt einer anerkannten Fachgesellschaft.
Schritt 2: Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 17 PThG 2024
Dazu zählen:
- definierte Theorieanteile
- Selbsterfahrung
- dokumentierte Praxisstunden
- laufende Lehrsupervision
Schritt 3: Antrag auf Eintragung
Die Eintragung in die offizielle Berufsliste erfolgt beim zuständigen Bundesministerium.
Erforderlich sind:
- Ausbildungsnachweise
- Bestätigung der Fachgesellschaft
- formaler Antrag
Schritt 4: Eintragung in die Berufsliste
Nach Prüfung erfolgt die offizielle Eintragung als
„Psychotherapeut:in in Fachausbildung unter Lehrsupervision“.
Ab diesem Zeitpunkt ist die psychotherapeutische Tätigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zulässig.
4. Zeitplan – Wann wird die neue Liste verfügbar sein?
Die entscheidende Frage lautet: Ab wann ist der neue Status öffentlich einsehbar?
Bis 30. September 2026
- Bestehende institutsspezifische Listen „in Ausbildung unter Supervision“ bleiben bestehen.
- Die zentrale staatliche Berufsliste enthält noch keine gesonderte Kategorie für Fachausbildung unter Lehrsupervision.
Ab 1. Oktober 2026
- Beginn der formalen Eintragung gemäß PThG 2024.
- Die zentrale Berufsliste auf
psychotherapie.ehealth.gv.at
weist den neuen Status aus. - Übergangsbestimmungen regeln die Überführung bestehender Ausbildungskandidat:innen.
2026–2027
- Schrittweise Aktualisierung der Listen
- Anpassung der institutsspezifischen Webseiten
- Vollständige Implementierung des neuen Systems
5. Was bedeutet das praktisch?
Für Ausbildungskandidat:innen bedeutet die Reform:
✔ Klar definierter gesetzlicher Status
✔ Einheitliche bundesweite Listung
✔ Transparenz für Patient:innen
✔ formale Gleichstellung im Rahmen der Ausbildungsphase
Für die Öffentlichkeit entsteht erstmals eine zentral geführte, staatlich sichtbare Liste auch für Personen in fortgeschrittener Ausbildung.
6. Fazit
Die Umstellung von
„in Ausbildung unter Supervision“
auf
„in Fachausbildung unter Lehrsupervision“
ist keine bloße semantische Anpassung, sondern Teil einer umfassenden strukturellen Reform der Psychotherapieausbildung in Österreich.
Der entscheidende Stichtag ist 1. Oktober 2026.
Ab diesem Zeitpunkt wird der neue Status offiziell in der staatlichen Berufsliste geführt.
Bis dahin gelten Übergangsregelungen – die bestehenden Ausbildungsmodelle laufen weiter, werden jedoch schrittweise in das neue System überführt.
Quellen:
Home » Beiträge »